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Ich habe mich schon vor dem Bundesaufnahme­programm beim Auswärtigen Amt gemeldet. Werde ich jetzt für das Aufnahmeprogramm berücksichtigt oder muss ich mich nochmal gesondert anmelden?

17.10.2022 - Frage

In der ersten Meldephase liegt der Fokus auf Personen, zu denen bei den meldeberechtigten Stellen bereits Informationen vorliegen. Eine erneute Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Das Auswärtige Amt wird zu den Fällen, die dort bereits in Bearbeitung sind, zu gegebener Zeit weitere Hinweise auf dieser Webseite geben.

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