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Ich habe mich schon vor dem Bundesaufnahme­programm beim Auswärtigen Amt gemeldet. Werde ich jetzt für das Aufnahmeprogramm berücksichtigt oder muss ich mich nochmal gesondert anmelden?

03.05.2024 - Frage

Eine erneute Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

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